...und wir geben Ihnen gerne eine Antwort.
Hier aufgelistet sind die häufigsten Fragen, die uns bei Anfragen für eine Feuershow gestellt werden.
Die Kosten für eine Show werden individuell für jede Show berechnet. Dabei setzt sich unser Preis aus folgenden Punkten zusammen:
Schicken Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular zu und wir stellen Ihnen ein Angebot nach Ihren Wünschen zusammen.
Bevor wir für eine Feuershow auftreten können, müssen Sie als Veranstalter...
Für eine Feuershow brauchen wir keine extra Bühne. Bei einem sehr großen Publikum ist das natürlich von Vorteil, damit jeder unseren Auftritt sehen kann. Ansonsten sollte uns eine Auftrittsfläche von min. 6m x 5m plus 2m Sicherheitsabstand zum Publikum gewährleistet werden. Wir bitten zu bedenken, dass sich nicht jede Fläche für eine Feuershow eignet bzw. die Fläche vorbereitet werden muss. Im Sommer kann Feuer auf einer ungemähten Wiese gefährlich werden.
Im Durchschnitt dauern unsere Show-Acts 15 - 20min. Jedoch können Sie bei uns Ihre individuelle Show buchen, in der Sie die Länge eines Auftritts mitbestimmen.
Feuerartistik ist für die Künstler wirklich ein "Spiel mit dem Feuer", aber das macht es auch so spannend und faszinierend. Aber lassen Sie sich sagen, dass es bei normalen sportlichen Wettkämpfen häufiger zu Unfällen kommt, als bei einer Feuershow. Als Zuschauer einer Show von Flammabel können Sie sich sicher sein, dass...
Zudem sind unsere Künstler ausgebildet in Erste Hilfe und Brandschutz. Für den Notfall sind unsere Löschausrüstung und unser Erste-Hilfe-Set immer in greifbarer Nähe. Außerdem ist es beruhigend zu wissen, dass die Feuershowgruppe Flammabel gegen mögliche Unfälle während einer Show versichert ist. Eine Versicherung, die noch nie in Anspruch genommen werden musste.
Momentan sind besondere Zeiten, in denen wir auch besondere Absprachen brauchen. Für niemanden von uns ist es absehbar, ob eine Veranstaltung wie geplant stattfinden kann oder nicht.
Daher halten wir von Flammabel es folgendermaßen:
Kann eine Show aufgrund einer Covid-19-Regelung, Quarantäne oder Erkrankung nicht stattfinden, wird der geschlossene Vertrag in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst.